Die Frühbehandlung ist bei einigen Fehlentwicklungen erforderlich. Dadurch kann die Gebissentwicklung in der frühen Wechselgebissphase (Wechsel der Milchzahnfrontzähne zu den bleibenden Frontzähnen) normalisiert werden. Wir nehmen dies zum Beispiel vor: bei frontalen und lateralen Kreuzbissen, bei offenen Bissen durch falsche Gewohnheiten sowie bei Fehlentwicklungen des progenen Formenkreises (Vorbiss des Unterkiefers).

Eine Frühbehandlung wird üblicherweise zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr im Sinne einer Kurzbehandlung durchgeführt. Die Dauer beträgt 4 bis 6 Quartale und wird manchmal noch später nach weiterem Zahnwechsel ergänzt.